Tel : +49 3571 407633
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ORGA-TEAM Hoyerswerda e.K.
Kirchstr. 11
02977 Hoyerswerda
Öffnungszeiten Mo - Fr 07:30 - 16:00 Uhr
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der Bedingungen
Mit der Auftragserteilung an ORGA-TEAM werden die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anerkannt. Von diesen
Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, gelten nur im
Falle einer schriftlichen Bestätigung durch ORGA-TEAM. Alle abweichenden Vereinbarungen, alle Änderungen und Nebenabreden
bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch ORGA-TEAM.
2. Angebote und Vertragsabschluß
Angebote sind stets freibleibend. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von ORGA-TEAM schriftlich bestätigt
worden sind. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behält sich ORGA-TEAM das Recht der Berichtigung vor. Technische und
gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in den Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie
Modell-, Material- und Konstruktionsänderungen im Zuge des technischen Fortschrittes sind freibleibend, sofern sie nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer, dar.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle genannten Preise sind € - Preise und verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Versicherung sowie zuzüglich der
jeweils am Auslieferungstage gültigen Mehrwertsteuer. Soweit nicht anders vereinbart, ist ORGA-TEAM 14 Tage an die in Angeboten
enthaltenen Preise gebunden. Maßgebend sind die durch ORGA-TEAM in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche
Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von
Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbeschaffung usw. berechtigen ORGA-TEAM zu einer entsprechenden Preisanpassung.
Rechnungen von ORGA-TEAM sind, soweit nicht Vorkasse vereinbart wurde, 14 Tage nach Ausstellung der Rechnung rein netto ohne
Skonti und sonstige Abzüge zahlbar, spätestens jedoch unverzüglich nach Erhalt der Lieferungen von ORGA-TEAM. In jedem Fall des
Zahlungsverzuges des Vertragspartners berechnet ORGA-TEAM Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank; ORGA-TEAM bleibt der Nachweis eines höheren durch den Verzug entstandenen Schadens, dem
Vertragspartner der Nachweis eines niedrigeren Verzugsschadens von ORGA-TEAM vorbehalten. Der Vertragspartner kann nur wegen
Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Im Falle laufender
Geschäftsbeziehungen gilt jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von
ORGA-TEAM ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
4. Versand und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des Vertragspartners. Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die
Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Eine
Versicherung der Ware erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und zu Kosten des Vertragspartners.
5. Liefer- und Leistungszeit
Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart
worden ist. Die Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn bis Ende derselben die Ware das Lager von ORGA-TEAM verlassen hat. Alle
Liefertermine stehen unter Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tag unserer
Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund
höherer Gewalt oder von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw. auch wenn sie bei
unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten.
Vielmehr darf dadurch Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Frist hinausgeschoben
werden. Beide Parteien können jedoch von einem geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn eines der
vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als drei Monaten über die vereinbarte Frist hinaus führt.
Weitergehende Ansprüche der Vertragsparteien sind ausgeschlossen. ORGA-TEAM ist zu Teillieferungen und Teilleistungen
berechtigt. Wird der Versand auf Wunsch des Vertragspartners verzögert, so werden ihm, beginnend zwei Wochen nach Anzeige der
Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, mindestens jedoch 25,00 € pro angefangenen Monat berechnet.
ORGA-TEAM ist berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu
verfügen und den Vertragspartner mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.
6. Fracht und Verpackung
Der Versand erfolgt unfrei. Mehrkosten bei vom Vertragspartner gewünschtem Eilgut, Expreß-, Luftversand oder solche, die durch die
besondere Beschaffenheit des Gutes entstehen, gehen in jedem Falle zu Lasten des Vertragspartners. Das gleiche gilt für
Mehrfrachten nach entfernteren Stationen als im Vertrag vorgesehen. Gewünschte oder von uns für erforderlich gehaltene
Verpackungen (Pappkarton oder Kisten) werden zu Selbstkosten in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen.
Sonderverpackungen werden leihweise gegen eine angemessene Miete zur Verfügung gestellt und sind innerhalb von sechs Wochen
frachtfrei zurückzusenden.
7. Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistung beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrüberganges. Es wird gewährleistet, daß die Ware zum Zeitpunkt
des Gefahrüberganges frei von Mängeln ist, die die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit aufheben oder mindern. Offensichtliche
Mängel (Transportschäden/Fehllieferungen/Lieferdifferenzen) hat der Vertragspartner unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von
einer Woche nach Erhalt der Lieferung ORGA-TEAM schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht
innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind ORGA-TEAM unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach
Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- oder Rügepflichten der §§373, 378 HGB bleiben
unberührt. Die vorstehende Regelung gilt nicht für gebrauchte Hard - und Software, die unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung
geliefert werden. Zur Durchführung einer Gewährleistungsreparatur ist die reklamierte Ware mit einer Rechnungskopie an ORGA-
TEAM einzuschicken oder frei Haus anzuliefern. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine
neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Sollten im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten Daten
verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Werden Betriebs- und Wartungshinweise nicht befolgt, Änderungen
an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen
entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. In diesen Fällen sowie bei Garantieüberschreitungen wird eine Bearbeitungsgebühr von
25,00 € erhoben. Das trifft auch für Ware zu, die nicht durch ORGA-TEAM vertrieben worden ist und zu einer Gewährleistung
eingeschickt wird. Gewährleistung für Software/Programme wird nur insoweit übernommen, als daß diese im Sinne der
Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar sind. Im Falle von Mängeln der Vertragswaren oder im Falle des Fehlens
zugesicherter Eigenschaften ist ORGA-TEAM nach seiner Wahl zunächst zur Nachbesserung des fehlerhaften Gegenstandes oder zur
Ersatzlieferung berechtigt. Nach dem zweiten Fehlschlagen oder bei Unmöglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung in
angemessener Zeit ist der Vertragspartner berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des
Vertrages (Wandelung) zu verlangen.
8. Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen von ORGA-TEAM erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Ist der Vertragspartner Kaufmann, dann geht das Eigentum an
den gelieferten Gegenständen und Rechten ( "Vorbehaltsware" ) erst mit Eingang aller Zahlungen aus der laufenden
Geschäftsbeziehung auf den Vertragspartner über. ORGA-TEAM wird auf Wunsch des Vertragspartners bereits vorher Teile der
gelieferten Vorbehaltsware an diesen übereignen, wenn und soweit der Wert der gelieferten Vorbehaltsware alle offenen
Forderungen von ORGA-TEAM um mehr als 30% übersteigt. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor dem
Übergang des Eigentums zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen oder zu verarbeiten oder umzugestalten. Er darf die
Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt
der Vertragspartner bereits hiermit alle daraus entstandenen Ansprüche gegen seine Abnehmer in voller Höhe als Sicherheit für die
Forderungen von ORGA-TEAM an ORGA-TEAM ab. ORGA-TEAM nimmt diese Abtretung an. Der Vertragspartner wird einen Zugriff
Dritter auf die Vorbehaltsware oder die ORGA-TEAM abgetretenen Forderungen unverzüglich schriftlich anzeigen und Dritte auf die
Rechte von ORGA-TEAM hinweisen. Ist der Vertragspartner mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er
seine Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Konkurs - oder Gerichtlichen Vergleichsverfahren beantragt,
dann darf der Vertragspartner nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. ORGA-TEAM ist in einem solchen Falle berechtigt vom
Vertrag zurückzutreten oder die Vorbehaltsware zwecks anderweitiger Verwertung zurückzunehmen oder die Befugnis des
Vertragspartners zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen. ORGA-TEAM kann dann Auskunft über
die Empfänger der Vorbehaltsware verlangen, diesen die Abtretung der Forderungen anzeigen und die Forderungen selbst einziehen.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes wird der Vertragspartner die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Untergang oder
Beschädigung insbesondere durch Feuer, Wasser, Einbruch oder Diebstahl ausreichend versichern und ORGA-TEAM auf Anforderung
Einsicht in die Versicherungspolice gewähren. Der Vertragspartner tritt seine diesbezüglichen Versicherungsansprüche bereits jetzt
an ORGA-TEAM ab. ORGA-TEAM nimmt diese Abtretung an und erklärt die Rückabtretung an den Vertragspartner mit der Maßgabe,
daß diese wirksam wird , wenn und sobald der Eigentumsvorbehalt erloschen ist.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Vertragsparteien werden ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekanntgewordene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der
anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln. ORGA-TEAM wird bei Nutzung der aus
der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner bekanntgewordenen personenbezogenen Daten die Bestimmung der EU-
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG n.F.)beachten.
Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist Hoyerswerda. Gerichtsstand ist Bautzen.
11. Schlußbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten
einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben
die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann auszulegen bzw. zu ergänzen, daß der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in
rechtlicher zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gleiche gilt auch für eventuelle Lücken.